IHK-SACHKUNDEPRÜFUNG

IHK-SACHKUNDE-PRÜFUNG § 34A GEWO

Die IHK-Sachkundeprüfung § 34a GewO ist die Voraussetzung für die Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft. Sie ist der offizielle Sachkundenachweis für alle Aufgaben im Securitybereich wie Wachschutz, Türsteheraufgaben oder den Schutz von Geld- und Werttransporten. In einem Intensivkurs bereiten wir auf die Sachkundeprüfung vor und erreichen damit eine sehr gute Erfolgsquote.

ABSCHLÜSSE

 

  • IHK-Sachkunde gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) Abs.1 Satz 5

FÖRDERUNG UND KOSTENÜBERNAHME

Die Kosten für Ihre Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft können, je nach individueller Ausgangslage, von Leistungsträgern übernommen werden. Sprechen Sie uns dazu an – wir beraten Sie gerne!

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