WAFFENSACHKUNDE-PRÜFUNG
ABSCHLÜSSE
- Gewerbliche Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG
- Erlangen der Voraussetzung für das Führen einer Schusswaffe im Dienst
FÖRDERUNG UND KOSTENÜBERNAHME
Die Kosten für Ihre Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft können, je nach individueller Ausgangslage, von Leistungsträgern übernommen werden. Sprechen Sie uns dazu an – wir beraten Sie gerne!
VORAUSSETZUNGEN
- Führungszeugnis ohne Eintragung
- Mindestalter 18 Jahre
WAFFENSACHKUNDE-PRÜFUNG NACH
§ 7 WAFFG
Um im Dienst eine Schusswaffe führen zu dürfen, ist die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG zwingend notwendig. Auf ihrer Basis kann das Sicherheitsunternehmen einen sogenannten auftragsbezogenen Waffenschein beantragen. In vielen Bereichen ist das Führen einer Waffe erforderlich, etwa der Begleitung von Geld- und Werttransporten oder dem Wachschutz für das Militär.
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